Erste Hilfe Ausbilder Auffrischung
Auffrischung für Erste Hilfe Ausbilder
Sie haben die 3-jährige Frist verpasst und Ihre Lehrberechtigung ist abgelaufen? Oder Ihre Lehrberechtigung schlummernt schon eine Weile und Sie möchten wieder als Erste Hilfe Ausbilder tätig sein?
Kein Problem - mit unserer Auffrischung für Erste Hilfe Ausbilder erhalten Sie die erforderliche 32 Unterrichtseinheiten-umfassende Ausbildung, um Ihre Lehrberechtigung wiederzuerlangen.
Dieser Lehrgang setzt sich aus Teilen des Fachbereichs II "Fachdidaktik" nach den DGUV-Vorschriften zusammen.
Alle Informationen zusammengefasst
Voraussetzungen
Nachweis über 48 Unterrichtseinheiten Sanitätsausbildung mit dokumentierter Prüfung
Nachweis über einen bereits erlangte Lehrberechtigung zum Erste Hilfe Ausbilder mit 56 Unterrichtseinheiten
Dauer
32 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten); 4 Tage
Modul R 1:
16 UE / 2 Tage- Fachdidaktik-Grundlagenseminar (Teil des Erste Hilfe Ausbilderlehrgangs)
Modul R 2:
16 UE / 2 Tage - Lehrgangsbezogene Einweisung Erste Hilfe und Fortbildung in ausgewählten Schwerpunkten
Anzahl Teilnehmer
mind. 8, max. 15 Teilnehmer:innen
Kosten
500 € pro Teilnehmer:in
Lehrinhalte
- Auffrischung der pädagogischen Grundlagen
- Auffrischung der lernpsychologischen Grundlagen
- Auffrischung von Methodik und Didaktik
- Einsatz unterschiedlicher Medien und Unterrichtsformen
- Üben, Üben, Üben und selbst Ausprobieren
Alle Inhalte sind auf das Thema „Erste Hilfe“ abgestimmt. Der Unterricht ist praxisbezogen, effizient und macht Spaß.
Abschluss
Nach bestandener schriftlicher Prüfung und praktischen Lehrproben erhalten Sie ein anerkanntes Zertifikat.
Lehrscheinverlängerung
Als Ausbilder für Erste Hilfe sind Sie verpflichtet, Ihren Lehrschein vor Ablauf der 3-Jahresfrist durch den Besuch einer Fortbildung (16 UE) bei einer anerkannten Stelle zu verlängern.
Gut zu wissen
Für folgende Berufe entfällt die erforderliche Sanitätsausbildung, wenn mindestens 48 UE Notfallmedizinische Inhalte vermittelt wurden:
- Arzt (Human-/Zahnmediziner; kein Veterinärmediziner
- Krankenschwester / Krankenpfleger bzw.
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Kinderkrankenschwester
- Intensivkrankenschwester
- Arzthelfer
- medizinische Fachangestellte
- Rettungshelfer, -diensthelfer, Assistent, -sanitäter/in
- Notfallsanitäter/in
- Betriebssanitäter/in
- Physiotherapeut/Physiotherapeutin nach Phsy Th-AP-V (muss im Nachweis ersichtlich sein!)
- Masseure / medizinische Bademeister/in nach MB-AP-V (mussi m Nachweis ersichtlich sein!)
- OTA / ATA (Operationstechnischer und Anästhesietechnischer Assistent)
- Altenpfleger (mit Abschluss nach dem 01.01.2020, davor nicht gültig)
-
Diese Ausbildung muss aktuell ausgeführt werden, oder darf nicht länger als 3 Jahre zurück liegen, denn dann ist eine zusätzliche medizinische Fortbildung von mind. 16 UE erforderlich.
Folgende Berufe werden beispielsweise nicht anerkannt:
- MTA
- Zahnarzthelfer
- Ergotherapeuth
- Krankenpflegehelfer
- Heilpraktier
- Veterinärmediziner
Hinweis:
Für Ärzte/Ärztinnen entfällt Modul 1. Für Pädagogen/Pädagoginnen mit abgeschlossenem Studium entfällt Modul 1, da mindestens 200 UE (Unterrichtseinheiten) umfassende pädagogische Ausbildungen angerechnet werden können. Fragen Sie uns.
Finanzielle Förderung:
ADAC gelbhilft ist zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung § 178 SGB III i. V. m. der AZAV (vgl. Zertifikate). Die Ausbildung zum Erste Hilfe-Ausbilder nach DGUV kann als zertifizierte Maßnahme über den Bildungsgutschein gefördert werden. Mehr erfahren Sie im Merkblatt zum Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit.
Die häufigsten Fragen zum Thema
- bessere Bewerbungs- und Einsatzchancen am Arbeitsmarkt
- neue Einsatzmöglichkeiten als Erste-Hilfe-Ausbilder
- fundiertes Wissen